Bußgelder / Verkehrsordnungswidrigkeiten

Rotlicht

KG Berlin, 21.03.2018 – 3 Ws (B) 91/18

 

Urteilsgründe müssen Rotlichtdauer, Messart und Schleifenlage nachvollziehbar darstellen.

OLG Karlsruhe, 16.02.2022 – 1 Rb 34 Ss 9/22

 

LOhne präzise Angaben zu Induktionsschleifen und Rotlichtzeiten fehlt Verurteilungsgrundlage.

 

OLG Düsseldorf, 03.01.2019 – IV-1 RBs 189/18

 

 Strenge Anforderungen an Beweiswürdigung beim Rotlichtverstoß > 1 Sekunde

 

BVerfG, 21.06.2023 – 2 BvR 1082/21 u.a.

 

LKeine generelle Pflicht zur Rohmessdatenspeicherung, Fair-Trial-Grundsatz bleibt maßgeblich.

 

OLG Rostock, 22.01.2019 – 21 Ss OWi 251/18 (B)

 

Leitsatz: TraffiStar S350 gilt als standardisiertes Messverfahren

 

FAQ

  •  Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
  •  Ein Rotlichtverstoß mit Dauer > 1 Sekunde, meist mit Fahrverbot
  •  Müssen Rohmessdaten herausgegeben werden?
  •  Es gibt keinen generellen Anspruch, aber Gerichte prüfen im Einzelfall.

 

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Innerorts

 

Überschreitung

Bußgeld (€)

Punkte

Fahrverbot (Regelfall)

Hinweis

bis 10 km/h

30

0

 

 

11–15 km/h

50

0

 

 

16–20 km/h

70

0

 

 

21–25 km/h

115

1

 

 

26–30 km/h

180

1

 

Fahrverbot 1 Monat nur bei Wiederholung (≥26 km/h innerhalb 12 Monate)

31–40 km/h

260

2

1 Monat

 

41–50 km/h

400

2

1 Monat

 

51–60 km/h

560

2

2 Monate

 

61–70 km/h

700

2

3 Monate

 

> 70 km/h

800

2

3 Monate

 

 

Außerorts

 

Überschreitung

Bußgeld (€)

Punkte

Fahrverbot (Regelfall)

Hinweis

bis 10 km/h

20

0

 

 

11–15 km/h

40

0

 

 

16–20 km/h

60

0

 

 

21–25 km/h

100

1

 

 

26–30 km/h

150

1

 

Fahrverbot 1 Monat nur bei Wiederholung (≥26 km/h innerhalb 12 Monate)

31–40 km/h

200

1

 

Fahrverbot 1 Monat nur bei Wiederholung (≥26 km/h innerhalb 12 Monate)

41–50 km/h

320

2

1 Monat

 

51–60 km/h

480

2

1 Monat

 

61–70 km/h

600

2

2 Monate

 

> 70 km/h

700

2

3 Monate

 

II. Ausgewählte Rechtsprechung

OLG Jena, 25.04.2025 – 3 ORbs 401 SsBs 156/24

 

Trotz standardisiertem Messverfahren eingeholtes SV-Gutachten: Urteil muss Anlass und Beweisthema konkret darstellen; sonst Aufhebung.

OLG Saarbrücken, 10.04.2025 – 1 Ss (OWi) 112/24

 

 Vorlagefrage an den BGH zur Verwertbarkeit von Messungen ohne gespeicherte Rohmessdaten; Klärungsbedarf zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung.

BVerfG, 20.06.2023 – 2 BvR 1167/20

 

LKeine generelle Grundrechtsverletzung wegen fehlender Rohmessdaten; maßgeblich bleibt die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens.

KG Berlin, 21.05.2024 – 3 ORbs 54/24 (122 SsBs 5/24)

 

Bei ~40%iger Überschreitung kann Vorsatz naheliegen; entlastende Umstände müssen festgestellt werden.

KG Berlin, 10.03.2025 – 122 SsBs 5/25

 

Standardisiertes Messverfahren: Regelmäßig genügt die Benennung des Verfahrens; weitergehende Feststellungen nur bei konkreten Zweifeln.

KG Berlin, 22.11.2024 – 122 SsBs 22/24

 

Standardisierte Messung entlastet die Urteilsgründe; erforderlich sind Angaben zu Verfahren, Messwert, Toleranz und Einordnung.

OLG Jena, 25.04.2025 – 3 ORbs 401 SsBs 156/24

 

Lückenhafte Urteilsgründe zu Messmethode/Toleranz/Fahrverbot führen zur Aufhebung; Besonderheiten sind ausdrücklich darzustellen.

III. FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitungen

 

  • Wie hoch sind Bußgeld, Punkte und Fahrverbot innerorts?

Beispiel: 31–40 km/h zu schnell ⇒ 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (Regelfall). Siehe komplette Tabelle in diesem Dokument.

 

  • Wie hoch sind die Folgen außerorts?

Beispiel: 41–50 km/h zu schnell ⇒ 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

 

  • Ab wann droht ein Fahrverbot ohne Wiederholung?

Innerorts regelmäßig ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Bei 26–30 km/h (inner-/außerorts) gibt es 1 Monat Fahrverbot nur für Wiederholungstäter (zweiter Verstoß ≥ 26 km/h binnen 12 Monaten).

 

  • Was bedeutet „standardisiertes Messverfahren“?

Ein behördlich anerkanntes Messverfahren mit festgelegten Abläufen. Im Regelfall genügen Angaben zu Verfahren, Messwert und Toleranz; mehr nur bei konkreten Zweifeln.

 

  • Sind Messungen ohne Rohmessdaten unverwertbar?

Derzeit nein. Es kommt auf den Einzelfall und die gerichtliche Nachvollziehbarkeit an; eine höchstrichterliche Klärung ist in Arbeit.

 

  • Kann Vorsatz angenommen werden?

Ja, bei gravierenden Überschreitungen (z. B. ca. 40 %) kann Vorsatz nahe liegen, sofern keine entlastenden Umstände bestehen.

 

Stand: 09.09.2025

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