Fiktive Mängelbeseitigungskosten nicht ersatzfähig, maßgeblich ist Minderwert.
LMehr-/Minder-Mengen nach VOB/B: neuer Preis anhand tatsächlicher Kosten.
Externe Nachtragsbearbeitungskosten nicht erstattungsfähig.
Abschlagszahlungen auch für Zusatzleistungen möglich.
LVerzugszinsanspruch bleibt trotz Rücktritt des Bauträgers bestehen.
Nein, BGH lehnt dies ab – es zählt tatsächlicher Minderwert.
Nein, sie gelten nicht als Vertragspflicht des Auftraggebers.