Unternehmen geraten immer wieder in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Wir beraten Geschäftsführer, Gläubiger und Unternehmen bei Sanierungen, Eigenverwaltungen und Insolvenzverfahren. Dank unserer Spezialisierung im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht vermeiden wir Haftungsrisiken und schaffen neue Perspektiven.
BGH, 26.01.2017 – IX ZR 285/14: Haftung des Geschäftsführers bei verspätetem Insolvenzantrag.
BGH, 12.05.2016 – IX ZR 65/14: Anfechtung von Zahlungen kurz vor Insolvenz.
BGH, 09.07.2020 – IX ZR 289/18: Anforderungen an Sanierungskonzepte.
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Insolvenzrecht Anwalt Meerbusch | Restrukturierung, Sanierung – Mäkel Rechtsanwälte Erfahrene Kanzlei für Insolvenzrecht in Meerbusch. Unternehmenssanierung, Restrukturierung, Eigenverwaltung & Gläubigervertretung – kompetente Begleitung. Tel. 02159/8290902.