Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Konfliktsituationen.
Seit vielen Jahren liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei auf Kündigungsschutzverfahren. Wir wissen, dass gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten Streitigkeiten über Abfindungen, Abmahnungen und Befristungen zunehmen. Unsere Erfahrung ermöglicht es, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zielgerichtet zu beraten und zu vertreten.
BAG, 10.06.2010 – 2 AZR 541/09: Fristlose Kündigung bei Bagatelldelikt unverhältnismäßig (Emmely).
BAG, 21.11.2013 – 2 AZR 797/11: Verdachtskündigung nur bei tragfähigen Tatsachen zulässig.
BAG, 30.01.2024 – 1 AZR 62/23: Stichtagsregelungen in Sozialplänen können zulässig sein.
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Arbeitsrecht Anwalt Meerbusch | Kündigungsschutz, Abfindung – Mäkel Rechtsanwälte
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