An dieser Stelle möchten wir Informationen zur Verfügung stellen, die Ihen vielleicht helfen, eine Entscheidung zu treffen. Dies stellt allerdings keine Rechtsberatung dar. Diese wird erst im Rahmen eines persönlichen Gespräches erfolgen. Wir freuen uns auf Sie!
Eine Kündigung ist oft ein Schock. Damit Sie Ihre Rechte sichern, sollten Sie folgende Schritte unbedingt beachten:
- Frist prüfen:
Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
- Schriftform:
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche oder per WhatsApp/E-Mail ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.
- Betriebsrat:
Wenn ein Betriebsrat besteht, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden.
- Arbeitsagentur informieren:
Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend.
- Abfindung:
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht immer, aber in vielen Fällen lassen sich Abfindungen durch Verhandlungen erreichen.
- Arbeitszeugnis:
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis – prüfen Sie die Formulierungen
genau.
Tipp: Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie keine Aufhebungsverträge vorschnell und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Die Bauabnahme ist ein entscheidender Moment. Typische Fehler, die Bauherren
machen:
1. Keine sachverständige Begleitung: Mängel werden übersehen.
2. Mängel nicht schriftlich dokumentiert: Mündliche Zusagen sind später wertlos.
3. Vorschnelle Abnahme trotz offener Punkte: Abnahme bedeutet, dass die Beweislast auf Sie übergeht.
4. Keine Fristsetzung für Mängelbeseitigung: Ohne Frist läuft nichts.
5. Zahlung der letzten Rate ohne Absicherung: Erst zahlen, wenn Mängel beseitigt sind.
6. Verzicht auf ein Protokoll: Ohne Protokoll kaum Nachweis möglich.
7. Abnahme bei Dunkelheit oder schlechtem Licht: Viele Mängel bleiben unentdeckt.
8. Technische Anlagen nicht geprüft: Heizungen, Lüftungen oder Elektrik testen.
9. Keine Nachabnahme bei Mängelbeseitigung: Kontrolle ist Pflicht.
10. Unterschrift ohne Vorbehalte: „Abnahme unter Vorbehalt“ sichern.
Tipp: Ziehen Sie immer einen Fachanwalt oder Sachverständigen hinzu, bevor Sie endgültig unterschreiben.
- Einspruchsfrist: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung können Sie Einspruch
einlegen.
- Messung prüfen: Viele Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße beruhen auf fehlerhaften Messungen.
- Fahrverbot vermeiden: Unter Umständen lässt sich ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld abwenden.
- Verjährung prüfen: Bußgeldbescheide verjähren oft nach 3 Monaten.
- Anhörungsbogen sorgfältig prüfen: Sie müssen sich nicht selbst belasten.
Tipp: Geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab, sondern lassen Sie den Bescheid prüfen.
- Begründungspflicht: Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret darlegen.
- Härtefallregelung: Wenn ein Auszug unzumutbar ist (z. B. Krankheit, Alter, Schwangerschaft), kann die Kündigung unwirksam sein.
- Formalien: Kündigung muss schriftlich erfolgen und nachvollziehbar begründet sein.
- Widerspruch: Mieter können innerhalb von 2 Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist Widerspruch einlegen.
Tipp: Lassen Sie jede Eigenbedarfskündigung anwaltlich prüfen – viele sind unwirksam.
- Dauer: Forderungen müssen spätestens nach 3 Jahren gelöscht werden.
- Sonderfall: Bei beglichener Forderung ist eine vorzeitige Löschung oft möglich.
- Falsche Einträge: Diese müssen sofort gelöscht werden.
- Prüfung: Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Schufa und setzen Ihre Rechte durch.
Tipp: Regelmäßig kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einholen.
- Illegale Anbieter: Online-Glücksspiel war lange Zeit in Deutschland nicht
erlaubt. Verluste können zurückgefordert werden.
- Rückforderung: Zahlungen an Anbieter sind oft rechtlich unwirksam.
- Erfolgschancen: Viele Gerichte haben Spielern Recht gegeben.
Tipp: Kontoauszüge sichern und schnell handeln, da Ansprüche verjähren können.