Unsere Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung an. In diesem Rahmen
informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und die Erfolgsaussichten Ihres Falles. So wissen Sie von Anfang an, mit welchem Aufwand Sie rechnen müssen.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In bestimmten Fällen können individuelle Honorarvereinbarungen, etwa Pauschalen oder Stundenhonorare, getroffen
werden. Selbstverständlich prüfen wir auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.