Die öffentliche Hand ist der größte Auftraggeber, so dass es für Unternehmen wichtig ist, dass diese an vergebenen Aufträgen beteiligt werden. Hierzu ist das Vergaberecht eingeführt worden. Viele Unternehmen schrecken vor diesem Rechtsgebiet zurück und beteiligen sich nicht an Ausschreibungen Dabei hat der Gesetzgeber dieses Verfahren relativ einfach gestaltet. Die Unternehmen haben nur die Vorausetzungen in der Ausschreibung und den Vergabeunterlagen zu beachten und ein formell richtiges Angebot sbzugeben.
Erst bei einer Nichtberücksichtigung dieses Angebotes stellt sich die Frage, ob sich das Unternehmen gegen die Entscheidung wehren kann. Gerne sind wir bei der Ausschreibung und dem Rechtschutz behilflich.
Hat sich ein Unternehmen an der Vergabe beteiligt, in welcher eine Fabrikatsangabe erforderlich war, so hat das Unternehmen diese anzugeben. Tut dies das Unternehmen nicht, so ist das Unternehmen von dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Aus diesem aktuellen Fall wird deutlich, wie wichtig die Vorbereitung und Prüfung eines Angebotes ist.