Unsere Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus den Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn, Bauträger, Architekt und beteiligten Unternehmen. Hierbei liegt unser Ziel in der wirtschaftlichen Lösung
Bei der Sanierung und Modernisierung ist es grundsätzlich Aufgabe des Eigentümers, dass dieser die bauordnungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.
Dies führt dazu, dass bereits bei der Vertragsgestaltung darauf geachtet werden sollte, dass diese Vorgaben durch den Bauträger übernommen werden.