Auf dem Gebiet des Bank- und Kaitalmarktrechtes verfügen wir über eine Expertise, die durch den Titel als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht belegt ist. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Bank durchsetzen können. Dabei ist unser Ziel die Waffengleichheit herzustellen.
Neben der Prüfung von Arbeitsverträgen, beraten wir Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen und bei Kündigungen. Daneben verfügen wir aufgrund der Vertretung mehrerer Betriebsräte über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechtes.
Rechtsanwalt Mäkel hat als einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Vergaberecht absolviert. Ziel ist es, dass wir unseren Mandanten auch auf diesem Rechtsgebiet mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Das Bau- und Architektenrecht stellt eine Spezialmaterie dar, die Sonderregeln unterliegen (VOB/B und HOAI). Aus diesem Grunde sollte sich Expertenrat eingeholt werden. Denn kommt es im Bereich des privaten Bauens zu Schwierigkeiten, stellt sich die Frage, wer dafür haftet. Prozesse und Schäden bergen dabei erhebliche Risiken.
Diese Risiken wollen wir vermeiden und einen gemeinsamen Weg finden, zu Ihrem Recht zu kommen. Ziel hierbei ist es Zeit- und Geldverluste zu vermeiden, und zwar schnell und effektiv. Denn die Durchführung von Beweissicherungsverfahren, Einholung von Sachverständigengutachten und die Durchsetzung der Ansprüche in Prozessen nimmt nicht nur Geld, sondern auch Zeit in Anspruch. Dies kann in einer Vielzahl von Fällen vermieden werden. Dabei stellen wir eine Chancen-/Risikoberechnung an, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.